Teilnahmebedinungen zur Ausschusssitzung

  1. Teilnehmen an der Sitzung des Ausschusses Leistungsbewertung können Landesdelegierte, welche Mitglieder des Ausschusses sind.
  2. Um an der Ausschusssitzung teilnehmen zu können, ist das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und die Anmeldung durch Klicken auf den Link in der Bestätigungsmail abzuschließen. Eine Anmeldung ist bis zum 31.08.2024 (18:00 Uhr) für die Veranstaltung möglich.
  3. Der Rechtsweg zur Teilnahme an der Ausschusssitzung ist ausgeschlossen.

Teilnahmebedinungen zur Veranstaltung Themenwerkstatt

Themenwerkstatt ist eine Veranstaltung des LandesSchülerRat Sachsen (LSR).

  1. Teilnehmen an der Veranstaltung können alle Landesdelegierte des LSR oder Schüler*innen, die eine Mandatsübertragung durch eine*n Landesdelegierte*n im Vorfeld erhalten haben. Darüber hinaus können Schüler*innen, welche Mitglieder eines Vorstands eines sächsischen KSR/SSR sind.
  2. Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, ist das digitale Anmeldeformular vollständig auszufüllen. Zudem ist für jede*n Teilnehmende*n einzeln eine Teilnahmeerklärung sowie das Datenschutzformular zu unterschreiben (bei minderjährigen Personen zusätzlich durch die Erziehungsberechtigten). Eine Anmeldung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich möglich. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Eine Schließung der Anmeldung vor dem genannten Stichtag ist möglich.
  3. Bei fehlender Teilnahmeerklärung ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Verspätet eingereichte Dokumente werden nicht berücksichtigt.
  4. Der LSR prüft die Teilnahmedokumente spätestens dreizehn (13) Tage vor der Veranstaltung. Sollten dabei Fehler (unleserliche Schrift, fehlende Angaben etc.) gefunden werden, werden die jeweiligen Teilnehmenden per Mail benachrichtigt und können innerhalb von zwei Tagen eine Korrektur einsenden. Geschieht dies nicht, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr möglich.
  5. Der Rechtsweg zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

Teilnahmebedinungen zur Veranstaltung Schulcafé

"Schulcafé" ist eine Veranstaltung des LandesSchülerRat Sachsen (LSR), untersützt durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und dem Förderverein sächsischer Schülervertretungen e.V. (FSSV).

  1. Teilnehmen an der Veranstaltung "Schulcafé" können Schüler*innen, die eine weiterführende Schule in Sachsen besuchen und mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der Tag der Anmeldung).
  2. Um Veranstaltung "Schulcafé" teilnehmen zu können, ist das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und die Anmeldung durch Klicken auf den Link in der Bestätigungs-Mail abzuschließen. Eine Anmeldung ist bis zum (14:59 Uhr) für die Veranstaltung möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Schließung der Anmeldung vor dem genannten Stichtag ist möglich. Etwaige Restplätze können durch den LSR auch nach Anmeldeschluss vergeben werden
  3. Der Rechtsweg zur Teilnahme an der Veranstaltung "Schulcafé" ist ausgeschlossen.

Erweiterte Teilnahembedingungen für digitale Veranstaltungen

  1. Die Veranstaltung wird über die BigBlueButton-Instanz des LSR durchgeführt. Die Einwahl und Teilnahme ist nur mit dem Klarnamen (Vorname und ersten Anfangsbuchstaben des Nachnamems) möglich.
  2. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Nutzung eines geeigneten, privaten Endgerätes voraus. Ansprüche auf Bereitstellung eines Gerätes durch den Veranstalter oder die Haftung für Schäden, die den Teilnehmenden an eigenen Endgerät(en) entstehen, sind ausgeschlossen.
  3. Um zur Online-Veranstaltung mitreden zu können, ist die Nutzung eines Mikrofons Voraussetzung. Dabei reicht das integrierte Mikrofone des zu benutzenden Endgeräts aus. Es wird eine Redneliste geführt. Wer in die Redneliste aufgenommen werden möchte, meldet dies durch das Wort „Wortmeldung“ im Chat oder die durch BBB zur Verfügung gestellte Meldefunktion.
  4. Sowohl für den Chat als auch für Redebeiträge gilt die Netiquette des LSR. (https://lsr-sachsen.de/netiquette/).
  5. Die Moderation kann Anwesende, die die Ordnung verletzen oder den ordnungsgemäßen Verlauf stören, zur Ordnung rufen. Ist derjenige wegen erheblicher Störungen zur Ordnung gerufen worden, kann die Person des Meetings verwiesen werden, sofern darauf zuvor hingewiesen worden ist.